Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Das Exposé ist nur für Sie persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen

2. Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt mit dem Empfänger (Maklerkunde) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie, bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. 19% ges. MwSt.

3. Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch für den Nachfrager tätig werden, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. 

4. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, insbesondere aber nicht ausschließlich bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er dem Makler sämtliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

6. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet- / Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet- / Kaufvertrages. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität Ihrer Kunden feststellen. Der Gesetzgeber verpflichtet uns außerdem zu prüfen, ob Sie als Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.

7. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

8. Unsere Verpflichtungen ergeben sich aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.

9. Die Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.

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